Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Apfelbach Getränke GmbH, 71723 Großbottwar

1.0 Allgemeines

1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB).

1.2. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB für künftige Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Der Besteller erklärt sich mit der Speicherung und Auswertung von Bestell- und Bestellerdaten durch uns einverstanden und willigt ein, dass wir die Daten an Getränkelieferanten weitergeben, um in den Genuss von Rückvergütungen zu kommen und um produktspezifischen Ansprachen zu ermöglichen. Die letztgenannte Einwilligung kann jederzeit uns gegenüber widerrufen werden. Vorstehendes ist als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz anzusehen.

2.0 Angebot / Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen.

3.0 Preise

3.1 Lieferungen, für die keine Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Die am Tage der Fälligkeit gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Unsere Preise für Lieferungen verstehen sich einschließlich Verladung und Transport zum Besteller, jedoch ohne Pfand für das Leergut und Paletten oder sonstige Verpackung.

4.0 Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot

4.1 Die Bezahlung unserer Rechnungen hat bar bei Lieferung gegen Übergabe der Rechnung zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Unsere Fahrer sind zum Einzug berechtigt.

4.2 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen. Unsere Ansprüche auf Ersatz eines tatsächlich höheren Schadens bleiben unberührt.

4.3 Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen möglich.

4.4 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.0 Liefertermine, Lieferfristen, Lieferverzug

5.1 Alle Bestellungen werden von uns im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs und während der üblichen Geschäftszeiten ausgeführt.

6.0 Gewährleistung

6.1 Wir sind bemüht, alle Getränke und Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Gibt es dennoch Grund zu Beanstandungen gilt:

a) für Verbraucher:

Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung geltend gemacht werden.

b) für Unternehmer:

Unternehmer haben die von uns gelieferte Ware sofort nach Eingang auf Qualitäts- und Mengenmängel zu überprüfen und uns etwaige offensichtliche Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Unterlassen der rechtzeitigen schriftlichen Mängelanzeige gilt die Ware als genehmigt. Den Besteller trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Reklamationen von Fassbier in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen geltend gemacht werden und nur, wenn die Rückgabe mit einer Füllmenge von mehr als 50 % erfolgt.

6.2 Bei berechtigten und rechtzeitig vorgebrachten Beanstandungen leisten wir Gewähr nach dem Gesetz.

Bei berechtigter Reklamation von Fassbier leisten wir nach unserer Wahl Ersatz entweder durch Bierlieferung in Höhe der Rückgabemenge oder durch wertmäßige Gutschrift.

7. Leergut

7.1 Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und Bierfässer werden dem Besteller ungeachtet seiner Verpflichtung zur Entrichtung von Pfand nur leihweise zur Verfügung gestellt.

7.2 Für Mehrwegflaschen, Kisten und Bierfässer erheben wir ein Pfandgeld nach den jeweils bei uns gültigen Pfandsätzen. Das Pfandgeld wird in der Rechnung ausgewiesen und ist mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen.

7.3 Der Besteller ist zur Rückgabe des Leergutes (Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer) in einem ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, aber berechtigt, mehr Leergut zurückzunehmen, als wir dem Besteller geliefert haben.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

9.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort für Lieferungen ab Werk, für alle Zahlungen und für Nacherfüllungsansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens.

9.2 Rechtsstreitigkeiten sind bei dem für uns zuständigen Gericht durchzuführen, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Stand Mai 2014